Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die darauf abzielt, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Verabschiedet im August 2017, verpflichtet das OZG die Bundes- und Landesbehörden, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis spätestens Ende 2022 auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ziel ist es, Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu erleichtern, indem sie zeit- und ortsunabhängig über das Internet abgewickelt werden können. Dies umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Beantragung von Unternehmensgründungen. Das OZG ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der deutschen Regierung und soll nicht nur die Effizienz und Zugänglichkeit der Verwaltung verbessern, sondern auch Transparenz und Bürgernähe erhöhen.